Honorar

Hier finden Sie die gesetzlichen Grundlagen zum Steuerberatungshonorar.

Die Vergütung richtet sich gem. § 11 StBVV nach

1. der Bedeutung der Angelegenheit

2. dem Umfang und

3. der Schwierigkeit der beruflichen Tätigkeit

zusätzlich wird eine Auslagenpauschale erhoben. Diese darf für jede einzelne Position der Gebührenrechnung erhoben werden. Ich selber erhebe nur eine Pauschale pro Rechnung, da ich dies als angemessen erachte.

Steuerberater haften für die von ihnen erbrachte Leistung. Dafür muss jeder Steuerberater eine angemessene Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung haben, damit er von der Steuerberaterkammer zugelassen wird. 

Um Ihnen ein verbindliches Angebot machen zu können, benötige ich einige Informationen von Ihnen, über Ihren Beratungsbedarf, die jeweiligen Einkünfte, den Umfang der Arbeit und Ihre persönliche Situation.

Nichts ist so individuell wie Ihre Steuerberatung. Darum nehmen Sie direkten Kontakt auf, um Ihr "Dienstleistungs-Paket" mit mir gemeinsam zu entwickeln. 


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